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26.7.1957: Deutsche Bundesbank |
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Durch das Bundesbankgesetz wurde die Deutsche Bundesbank als zentrale Finanzstelle der Bundsrepublik und Berlin (West) eingerichtet. Die Aufgaben der Notenstelle war das Aufrechterhalten einer stabilen Währung, wobei die Einrichtung unabhängig von der Regierung arbeitete. In den Jahren zuvor hatten die Landeszentralbanken und die Bank deutscher Länder diese Position übernommen, die von den westlichen Besatzungsmächten nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet worden war. Das Gründen einer zentralen Finanzeinrichtung war durch die Einführung der D-Mark im Jahre 1948 notwendig geworden. |
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