Kalenderblatt dw.com
 
6.3.1951: Revision des Besatzungsstatuts
Nach der Befreiung der Deutschen vom Nazi-Regime unterlag das in vier Zonen aufgeteilte Deutschland einem Besatzungsstatut. Das ehemalige Deutsche Reich war innen- und außenpolitisch weitgehend entmündigt. Hohe Kommissare und Militärgouverneure bestimmten das Schicksal der Deutschen nach dem 8. Mai 1945. Auch mit der Gründung der beiden deutschen Staatsgebilde Bundesrepublik und DDR - im Mai bzw. im Oktober 1949 - änderte sich das zunächst nicht.

Anlässlich der New Yorker Außenministerkonferenz vom September 1950 hatten die drei Westmächte jedoch eine baldige Revision des Besatzungsstatuts, d.h. eine Erweiterung der Zuständigkeiten der deutschen Bundesregierung angekündigt. Sie machten allerdings zur Bedingung, dass die Bundesregierung grundsätzlich die Vorkriegsaußenschulden und die Schulden aus der Nachkriegshilfe anerkannte sowie bei der gerechten Rohstoffverteilung - sprich Eisen und Stahl - für eine gemeinsame Verteidigung mitwirkte.

Nach heftigen internen Debatten gestand Bundeskanzler Adenauer in einem Schreiben an die drei Westalliierten diese Bedingungen zu. Damit war der erste Schritt auf dem Weg zur eingeschränkten Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, also der drei Westzonen, getan.

Kernstück der Revision des Besatzungs-Statuts war dessen Nummer Elf. Sie trat am 6. März 1951 in Kraft, als die Bonner Regierung "die ausschließliche Verantwortung für die Auswahl des Personals der diplomatischen Missionen, Konsularbüros und Handelsvertretungen" erhielt. Diese Selbständigkeit in auswärtigen Angelegenheiten war jedoch weiterhin mit der Einschränkung verbunden, dass "die Herstellung diplomatischer Beziehungen der vorherigen Zustimmung des alliierten Oberkommissariates" bedurfte.

Immerhin übernahm noch am 6. März 1951 Bundeskanzler Adenauer in Personal-Union das neu geschaffene Amt des Außenministers. Er wolle dieses Amt solange innehaben bis Deutschland seine endgültige Souveränität erlangt habe, ließ Adenauer verlauten. Tatsächlich übergab er das Amt jedoch am 7. Juni 1955 an seinen Parteifreund Heinrich von Brentano, einen Monat nach Unterzeichnung der Römischen Verträge, die der Bundesrepublik eine erweiterte, aber immer noch eingeschränkte Souveränität gewährten. Heinrich von Brentano wurde der erste wirkliche Außenminister der Bundesrepublik.

Innenpolitisch bedeutete die Revision des Besatzungs-Statuts vom 6. März 1951, dass alle Gesetze, die vom Bundestag verabschiedet werden sollten, zunächst dem alliierten Oberkommissariat vorgelegt werden mussten und dieses binnen 21 Tagen Einspruch dagegen erheben konnte. In der politischen Praxis ist das genau zweimal vorgekommen: Beim Einkommensteuergesetz und beim Beamtengesetz. In beiden Fällen zogen die Alliierten ihr Veto nach zähen Verhandlungen mit der Bundesregierung zurück.

Die Reaktion der meisten Deutschen auf die Revision des Besatzungs-Statutes war eher nüchtern und skeptisch. Der Abgeordnete Mühlenfeld von der Deutschen Partei, Koalitionspartner der ersten Regierung Adenauer, zum Ergebnis des 6. März 1951: "Wir können keineswegs davon sprechen, dass wir so etwas ähnliches wie eine selbständige Außenpolitik treiben können - es hat nur den Anschein, als wäre das so..."

Ähnlich, eher noch ein wenig zugespitzt, sieht das auch der Abgeordnete Lütgens von der oppositionellen SPD: "Wir bekommen auch jetzt - ich meine es ist wichtig, darauf hinzuweisen - kein eigentliches Außenministerium, denn die Bestimmungen, die uns auferlegt worden sind, sehen vor, dass die Hohe Kommission sich in die Geschäftsführung dieses sogenannten Ministeriums laufend einmischen kann - im Sinne der "Unterrichtung", darüber hinaus aber auch im Sinne des Intervenierens in die Verhandlungen, die dieses Außenministerium mit anderen Staaten führen wird. Dieses immer im Rahmen des Besatzungsstatutes, das ja eine Generalklausel enthält, die im Grunde Eingriffe in jeder Hinsicht der Hohen Kommission erlaubt, wenn sie es will."

Die volle völkerrechtliche Souveränität erlangte das wieder vereinigte Deutschland erst mit dem "Zwei-plus-vier-Vertrag" vom 12. September 1990, der am 13. Mai 1991 - also ziemlich genau 40 Jahre nach der Revision des Besatzungs-Statutes, in Kraft trat und in dessen Artikel Sieben, Absatz Zwei es lapidar aber folgenschwer heißt: "Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."

Autor: Ewald Rose
   
Zitat des Tages
    
Zitat des Tages
Wenn Sie meinen, dass ich etwas gesagt habe, dann haben Sie mich sicherlich missverstanden.
  > Alan Greenspan
> RSS Feed
  > Hilfe
Welchen Beruf übte Valentina Tereschkowa aus?
  Tänzerin
  Kosmonautin
  Physikerin