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5.12.1934: Gleichschaltung der Justiz
Die Umwandlung der liberalen und vom Staat unabhängigen Justiz der Weimarer Republik zu einer von den Machthabern der Nationalsozialisten gelenkten Gerichtsbarkeit begann unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, und zwar in aller Offenheit. Der Terror gegen jüdische Richter und Justizbeamte markierte den Anfang. Bereits im April 1933 wurden sie und alle politisch missliebigen Beamten per Gesetz entlassen.

Erst Verbände und Richter

Am 22. April 1933 wurde der Rechtsanwalt Hans Frank zum "Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern und für die Erneuerung der Rechtsordnung" ernannt. Eine erste Amtshandlung betraf die juristischen Berufsverbände und Standesvereinigungen, die er durch den "Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen" ersetzte.

Besonderes Augenmerk richteten die Nationalsozialisten dabei auf den Richterstand, den der spätere Reichsmarschall Hermann Göring 1935 wie folgt charakterisierte: "Der Richter unseres Reiches steht auf höherer Warte. Der Richter muss ein lebendiger Träger der Weltanschauung des Nationalsozialismus sein. Unser Richterideal ist ein Mann, der mit dem Volk verwurzelt ist und darum allein beurteilen kann, was dem Volk nützt und was ihm schadet."

Die Mehrheit der Juristen passte sich schnell an das totalitäre Regime an - trotz der Entlassungen, der Berufsverbote aus rassischen und politischen Gründen, und trotz des Terrors der SA und SS. Die Rechtsordnung des Staates wurde den Bedürfnissen der Nationalsozialisten untergeordnet, das machte auch Reichskommissar Hans Frank im September 1934 vor den Mitgliedern des Juristenbundes deutlich: "Ich kann nur als Führer der deutschen Rechtsdiener sagen, dass das Fundament des nationalsozialistischen Staates die nationalsozialistische Rechtsordnung ist, für uns unser oberster Führer auch der oberste Gerichtsherr ist und dass wir, die wir wissen, wie heilig gerade unserem Führer die Grundsätze dieses Rechtslebens sind, auch unseren Volksgenossen das sichern können. Ihr Leben, auch ihr bürgerliches Dasein ist gesichert in diesem nationalsozialistischen Staat der Ordnung, der Freiheit und des Rechts."

Dann Minderheiten und Frauen

Das Recht wurde zum Kampfinstrument gegen Minderheiten und politische Gegner. Genutzt wurde es allerdings nur von Männern, denn Frauen waren in der Justiz nicht mehr erwünscht. Schon 1931 hatte der spätere Reichspropagandaminister Joseph Goebbels erklärt: "So ist neuerdings die Assessorin Spitzer Vorsitzende des Schöffengerichts Charlottenburg geworden. Wenn dann vielleicht noch, wie in der ersten Sitzung, noch ein weiblicher Schöffe vorhanden ist, das Gericht also mit zwei Frauen und einem Mann besetzt ist, so bedeutet das eine Herabwürdigung der Rechtspflege, wie sie ärger kaum gedacht werden kann."

Zur entscheidenden juristischen Nagelprobe um den ideologischen und rechtlichen Machtanspruch der Nationalsozialisten kam es im Juni 1934, als Adolf Hitler, um die SA radikal zu entmachten, deren Führungsspitze von der Geheimen Staatspolizei und der SS verhaften und ohne jede Gerichtsverhandlung ermorden ließ. In einer Rede vor dem Reichstag rechtfertigte Hitler den Staatsstreich: "Meutereien bricht man nach ewig gleichem eisernen Gesetz. Wenn mir jemand den Vorwurf entgegenhält, warum wir nicht die ordentlichen Gerichte zur Aburteilung herangezogen hätten, dann kann ich ihm nur sagen: In dieser Stunde war ich verantwortlich für das Schicksal der deutschen Nation und damit des deutschen Volkes oberster Gerichtsherr. Ich habe den Befehl gegeben, die Hauptschuldigen an diesem Verrat zu erschießen, und ich gab weiter den Befehl, die Geschwüre unserer inneren Brunnenvergiftung und des Auslands auszubrennen bis auf das rohe Fleisch."

Schließlich: Gleichschaltung

Zur Untermauerung erließ die Reichsregierung ein Gesetz, in dem die Ermordungen als Staatsnotwehr klassifiziert wurden; mit unterzeichnet war es von Reichsjustizminister Franz Gürtner. Proteste oder Rücktritte in der Justiz gab es nicht, von nun an war klar: Über Recht und Unrecht entschieden Adolf Hitler und die außerhalb der Strafprozessordnung agierenden Sondergerichte; vor allem der 1934 in Leipzig eingerichtete Volksgerichtshof, der mit Kriegsbeginn 1939 zu einem besonderen Terrorinstrument werden sollte - bereits Ende 1935 konnten sich die nationalsozialistischen Machthaber sicher sein: Sie hatten die Justiz gleichgeschaltet.

Autorin: Sabine Kinkartz
   
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