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7.8.1978: Filbinger tritt zurück
7. August 1978. Hans Karl Filbinger, einer der prominentesten und Erfolg verwöhntesten CDU-Politiker der Nachkriegszeit, tritt zurück. Er sagte: "Nach sorgfältiger, reiflicher Überlegung habe ich mich entschlossen, mein Amt als Ministerpräsident von Baden-Württemberg zurückzugeben. Dies ist die Folge einer Rufmord-Kampagne, die in dieser Form bisher in der Bundesrepublik Deutschland noch nie vorhanden war. Es ist mir schweres Unrecht angetan worden. Dies wird sich erweisen, soweit es nicht bereits offenbar geworden ist." Ein jäher und kläglicher Abgang für einen Mann, den die Schatten seiner Vergangenheit eingeholt hatten.

Zu Fall gebracht hatten ihn die von ihm im Nationalsozialismus verhängten Todesurteile als Marine- Richter. Angefangen hatte die Filbinger-Affäre im Februar 1978, als die Wochenzeitung "Die Zeit" eine Leseprobe aus einer Erzählung des Schriftstellers Rolf Hochhuth abdruckte. Darin hieß es: "Ist doch der amtierende Ministerpräsident dieses Landes, Dr. Filbinger, selbst als Marinerichter, der noch in britischer Gefangenschaft nach Hitlers Tod einen deutschen Matrosen mit Nazigesetzen verfolgt hat, ein so "furchtbarer Jurist" gewesen, dass man vermuten muss, er ist auf freiem Fuß nur dank des Schweigens derer, die ihn kannten."

Kurz darauf reagierte Filbinger mit einer Unterlassungsklage gegen "Die Zeit" und den Schriftsteller, schob aber schnell nach, dass er am Todesurteil des Matrosen Walter Gröger wegen Fahnenflucht am 16. Januar 1945 beteiligt gewesen sei - um damit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" und der "Zeit" zuvorzukommen, die bereits Auszüge dieses Todesurteils besaßen.

Stefan Aust, bis 2008 Chefredakteur des "Spiegel", erinnerte sich an den Fall: "Hochhuth hatte ja damals einen Fall ausfindig gemacht, nach dem Filbinger als Staatsanwalt, als Militärstaatsanwalt die Todesstrafe gegen den Matrosen Gröger gefordert hatte. Der war auch hingerichtet worden. Und Filbinger hatte damals immer behauptet, er hätte nicht anders gekonnt, als in der Rolle des Staatsanwalts die Todesstrafe zu fordern. Und auf die Frage, ob er denn auch einmal als Richter - denn er war auch Militärrichter, Marinerichter - jemanden zum Tode verurteilt hätte, hat er kategorisch und auch mehrmals und auch im Fernsehen und Interview gesagt: Nein, als Richter hätte er nie ein Todesurteil verkündet."

Doch das war gelogen. Am 4. Juli 1978 wurde im NDR-Magazin "Panorama" publik, dass Filbinger ein weiteres Todesurteil gegen zwei abwesende Angeklagte gefällt haben soll - dieses Mal erwiesenermaßen in der Rolle als Richter am 9. und 17. April 1945 gegen zwei Matrosen wegen Fahnenflucht.

Filbinger reagierte auf die Vorwürfe mit ständigen Dementis, ohne diese jedoch wirklich zu entkräften: Die neu aufgedeckten Urteile seien reine "Phantomurteile" polterte er, er fühle sich von einer "Kampagne der extremen Linken unter Druck gesetzt", und er sei allein "das Opfer seiner Erfolge", so Filbinger.

Doch wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Ehemalige Studienkollegen und frühere NS-Richter belasteten Filbinger mit weiteren Details zu seinen politischen und juristischen Aktivitäten während der Zeit des Nationalsozialismus. SPD-Politiker forderten Filbingers sofortigen Rücktritt, warfen ihm ein pathologisch gutes Gewissen und völlige Unfähigkeit zur Selbstkritik vor. Willy Brandt attestierte dem Ministerpräsidenten damals gar "die Sensibilität eines Rhinozeros".

Auch in seiner eigenen Partei rumorte es gewaltig, nachdem die Enthüllungen kein Ende nehmen wollten, meinte Ralph Giordano, Journalist und Schriftsteller aus Köln: "Dann stellte sich heraus, dass er an drei weiteren Todesurteilen beteiligt war, was er zunächst abgestritten hatte. Der Mann war also ein Lügner, und er war es in einem solchen Maße, dass sogar die CDU ihn nicht mehr halten konnte. Das war ein langsamer schleichender Prozess. Ich erinnere mich, das ging jeden Tag durch die Zeitung - wie zunächst nach Solidarisierungsbekundungen der eigenen Partei, dann als immer mehr herauskam, die CDU sich dann nolens volens von ihm trennen musste."

Doch auch Jahre nach seinem Rücktritt sah sich Hans Filbinger als Opfer einer Rufmordkampagne. 1995 behauptete er belegen zu können, dass sein Sturz als Baden-Württembergischer Ministerpräsident in Wirklichkeit das Werk der Stasi gewesen sei. Eine äußerst gewagte These für die er nicht einmal eindeutige Beweise präsentieren konnte.

Stefan Aust sagte dazu: "Nein, es gibt keinen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass es irgendeine Stasi-Verschwörung in dieser Angelegenheit gegeben hat. Was es natürlich gegeben hat, war immer, dass die Abteilung Zehn der Hauptabteilung Aufklärung, also sozusagen die Desinformations-Abteilung des Spionagedienstes von Markus Wolf, immer kräftig mitgemischt hat, wenn es darum ging, die Vergangenheit von deutschen Politikern erscheinen zu lassen. Ich kann nicht beurteilen, ob die Stasi bei den Unterlagen, die Hochhuth gezeigt hat, auf irgendeine Weise geholfen hat. Ich glaube ehrlich gesagt nicht. Denn das Urteil gegen den Matrosen Gröger, das gab es im Bundesarchiv in Koblenz. und die ganzen Prozessakten lagen dort auch vor. Und das Urteil, das ich gesehen habe, d.h. das Todesurteil, das er als Richter unterschrieben hat, das lag auch im Westen. Das heißt: Er ist über seine Lügen gestolpert und über die Lügen über seine Vergangenheit. Aber die Stasi hatte damit Null zu tun."

Für den Schriftsteller Ralph Giordano zeigte der Fall Filbinger nicht nur, wie sich Täter als Opfer präsentieren. Darüber hinaus spiegelte die Filbinger-Affäre auch ein Stück weit das Scheitern deutscher Vergangenheitsbewältigung wieder: "Es war ein schmähliches Beispiel, wie auch in der Bundesrepublik damit umgegangen wurde mit der Auseinandersetzung der Nazi-Zeit. Dass das alles so spät kam auch. Ich habe dafür auch den Begriff "die zweite Schuld" geprägt, und Filbinger ist ein klassisches Beispiel geradezu bei der Karriere, die er hatte. Jede zweite Schuld setzt ja eine erste voraus. Und mit der ersten meine ich die Schuld der Deutschen oder doch ihrer Mehrheit unter Hitler, und die zweite Schuld ist die Verdrängung und Verleugnung dieser ersten Schuld dann nach 1945/1949 und zwar nicht bloß rhetorisch oder moralisch, sondern, sondern tief instituiert, was ich den großen Frieden mit den Tätern genannt hatte, und dazu gehörte Filbinger auch."


Autor: Arian Fariborz
   
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