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8.6.1935: Künstler ausgebürgert
Die vierte Ausbürgerungsliste wird an diesem 8. Juni 1935 bekannt gegeben, vom nationalsozialistischen Reichsinnenministerium nach Absprache mit dem Auswärtigen Amt. Auf der Liste stehen 41 Personen, denen die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird. Darunter befinden sich bekannte Persönlichkeiten wie Erika Mann, Bertolt Brecht oder oppositionelle Journalisten wie Karl Höltermann. Sie alle werden für unwürdig erklärt, ihre deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten. Im Klartext: Seit diesem 8. Juni sind sie keine Deutschen mehr.

Die Grundlage für die Ausbürgerungen schaffen die Nationalsozialisten schon ein halbes Jahr nach der Machtübernahme mit dem "Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der Staatsangehörigkeit". Die Folge: Alle politischen Rechte gehen verloren, und die nunmehr staatenlose Person wird durch den ursprünglichen Heimatstaat nicht mehr diplomatisch geschützt.

Des Landes verwiesen

Zu den ersten Opfern des neuen Gesetzes gehören die Schriftsteller Heinrich Mann und Kurt Tucholsky, der sich im schwedischen Exil das Leben nimmt, Erich Weinert und viele andere. Sie alle sind dazu verurteilt, in der Verbannung zu leben. Begründet wird die Ausbürgerung damit, dass die betreffenden Personen angeblich gegen die "Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk" verstoßen haben.

Doch in der Praxis wird auch ohne einen konkreten Anlass die Ausbürgerung ausgesprochen. Bei Politikern und Schriftstellern reicht es für den Entzug der Bürgerrechte aus, wenn sie sich im Ausland aufhalten. Das noch im Reich verbliebene Vermögen der Ausgebürgerten wird selbstverständlich beschlagnahmt - eine günstige Gelegenheit für Hitlers Schergen, sich zu bereichern.

Selbst Schriftsteller, die im Ausland gar nicht publizieren, werden des Landes verwiesen, sofern sie aus Sicht der Nationalsozialisten zu kritische Texte verfassen. Welche Texte den Machthabern des nationalsozialistischen Deutschlands nicht passen, entscheidet die Reichsschrifttumskammer bzw. das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda.

Grundlagen entzogen

Joseph Goebbels veranlasst die erste öffentliche Bücherverbrennung schon Anfang Mai 1933, kurz darauf erscheint die erste "Verbotsliste schöne Literatur". Auch Thomas Mann, schon 1933 freiwillig emigriert, wird ausgebürgert, seine Ehrendoktorwürde der Uni Bonn wird ihm aberkannt.

1941 wendet sich Mann erstmals in einer Radiosendung der BBC an die Deutschen: "Es ist die Stimme eines Freundes, eine deutsche Stimme, die Stimme Deutschlands, das der Welt ein anderes Gesicht zeigte und wieder zeigen wird, als die scheußliche Medusenmaske, die der Hitlerismus ihm aufgeprägt hat."

Hitler und seine Helfer werfen alle Andersdenkenden in einen Topf - jeder, der nicht für Führer, Volk und Vaterland ist, wird automatisch zum Feind des Dritten Reiches - und strikt nach nationalsozialistischem Denkmuster können der Feind, sein Umfeld und seine Produkte zerstört werden. Dissidenten wird also ihre wirtschaftliche Grundlage entzogen.

Ausgebürgert und verfolgt

Die Veröffentlichungsverbote waren da nur der Auftakt für eine barbarische Verfolgung. Von allen Künsten ist die Schriftstellerei am stärksten getroffen, denn während Bildende Kunst oder Musik auch ohne Worte verstanden werden kann, ist deutsche Literatur nur einem deutschsprachigen Publikum verständlich.

Bildhaft ausgedrückt, scheint das schärfste Werkzeug der Publizisten, ihre Sprache, stumpf geworden zu sein. Denn da Österreich nach dem Anschluss an das nationalsozialistischen Deutschland wie Deutschland keinen Markt mehr bietet, bleiben für Publizisten lediglich Exilverlage oder die Schweiz, und dort war für viele nichtprominente Flüchtlinge das Boot bekanntermaßen voll.

Neben den politisch Unbequemen können die Nationalsozialisten mit dieser Verordnung auch Juden ausbürgern, die erst nach 1918, beispielsweise durch ihre Teilnahme am Ersten Weltkrieg, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatten.

Beschämende Zahlen

Bis Ende 1936 werden auf sieben Listen etwa 300 Personen ausgebürgert, zwei Jahre später sind es bereits mehr als 5.000 auf über 80 Listen. Insgesamt werden aufgrund dieses Gesetzes knapp 40.000 Menschen verbannt, darunter mehr als 100 ehemalige Reichstagsabgeordnete. In dieser Zahl nicht enthalten sind all die Juden, die von den Nationalsozialisten über die Reichsgrenze deportiert worden waren, und auf Grundlage der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz von November 1941 ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

Alle Ausgebürgerten können nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Ende des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland wieder erlangen, und heute ist es unzulässig, die Staatsbürgerschaft zu entziehen - nach Artikel 16 des Grundgesetzes.


Autorin: Sabine Ochaba
   
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