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26.5.1993: Einschränkung Asylrecht
Der "Asylanten"-Rekord, das war Anfang 1993 die Negativ-Schlagzeile in der Ausländerpolitik. 440.000 so genannte "Asylanten" - in zwei Jahren eine Zunahme um 71 Prozent.

"Asylant", das war die damals noch recht junge politische Wortschöpfung mit negativem Beigeschmack; "Asylant" implizierte so etwas wie Sozialschmarotzertum im reichen Deutschland und fehlende politische Verfolgung. Garniert mit Horrorzahlen über Flüchtlingsströme und Berichten über die Arbeit von Schlepperbanden aus der Organisierten Kriminalität, bildeten die Zahlen und der Begriff "Asylant" den Kern einer aus unterschiedlichen Interessen lancierten Debatte um die deutsche Flüchtlingspolitik.

Aus Sicht vor allem der CDU/CSU hingen vor allem die rassistischen Anschläge und Morde in der Bundesrepublik damit zusammen, dass es zu viele Flüchtlinge gab. Die simple Lösung für das so definierte Problem: eine Einschränkung des Grundrechts auf Asyl.

Doch für die notwendige Zweidrittel-Mehrheit brauchte die Union die Stimmen der SPD. Nach zähen Verhandlungen der Fraktionen sollte am 26. Mai 1993 im Bundestag über den so genannten Asylkompromiss abgestimmt werden. Der damalige CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schäuble begründete noch einmal die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung:

Schäuble: "Wir haben in diesen eineinhalb Jahrzehnten alles versucht, was ohne Änderung des Grundgesetzes möglich war."

Kritiker der Grundgesetzänderung fanden sich sogar im Regierungslager, bei der FDP. Die SPD-Opposition war nach einem Sonderparteitag im November 1992 gespalten, Genossen waren deswegen aus der Partei ausgetreten, und in der SPD-Fraktion stimmten schließlich rund 100 Abgeordnete gegen die Gesetzesänderung.

Die Bundestagsdebatte am 26. Mai 1993 war denn auch emotionsgeladen und begleitet von massiven Protesten und Blockaden durch mehr als zehntausend Demonstranten. Viele Abgeordnete begründeten einzeln ihr Abstimmungsverhalten.

Für Bündnis 90/Die Grünen fasste der ostdeutsche Politiker Konrad Weiß die Argumente der Gegner einer Grundgesetzänderung zusammen:

Weiß: "Anstatt alles daran zu setzen, das Asylrecht zu bewahren und zu gewährleisten, soll es nun so weit eingeschränkt werden, dass es einer Abschaffung gleichkommt. Davon, und dies ist ein weiterer Zwang, unter dem hier und heute gehandelt wird, verspricht sich manch einer das Wohlwollen der WählerInnen und das Überleben seiner Partei. Das ist nicht nur verantwortungslos, das wirkt verheerend auf die politische Kultur unseres Landes. Was soll aus Deutschland werden, wenn ein Grundrecht, ein Menschenrecht, so leichtfertig in die Waagschale geworfen wird für eine Wahl."

Die Kernpunkte der neuen Asylregelung: Der kurze Satz im Grundgesetz - "Politisch verfolgte genießen Asyl" - wurde durch vier Absätze ergänzt, die diesen Grundsatz erheblich einschränken.

Wer über den Landweg einreist, verwirkt sein Asylrecht, weil er aus einem so genannten "sicheren Drittstaat" kommt. Wer nicht legal einreist, hat seit dem 26. Mai 1993 auch kaum noch Chancen, offiziell als Flüchtling anerkannt zu werden. Viele Rechte im juristischen Verfahren wurden ebenfalls eingeschränkt.

Die Folge: die meisten Flüchtlinge werden seither bereits an den Grenzen wieder abgewiesen. Und weil inzwischen in allen EU-Ländern und in Deutschlands östlichen Nachbarländern so genannte "Drittstaatenregelungen" in Kraft sind, kommen immer wieder Kettenabschiebungen in das Herkunftsland eines Flüchtlings vor.

Seit 1993 ebenfalls in den Negativ-Schlagzeilen: das so genannte Flughafenverfahren bei dem Flüchtlinge exterritorial in einer Art Gefängnis auf dem Frankfurter Flughafen durch ein Asyl-Schnellverfahren geschleust werden und brutale Zwangsabschiebungen, die schon zu Todesfällen geführt haben.

Hilfsorganisationen und das UN-Flüchtlingshilfswerk kritisieren seit 1993 vehement die deutschen Asylregelungen. Zum Beispiel der Verein Pro Asyl, der unter anderem Rechtsanwälte finanziert, um den meist mittellosen Flüchtlingen in den äußerst komplizierten Gerichtsverfahren beizustehen.

Für Pro Asyl Mitarbeiter Karl Kopp ist nicht nur das Asyl-Verfahren unmenschlich. Auch die gesetzliche Einschränkung der zulässigen Fluchtgründe auf Verfolgung durch staatliche Behörden und nicht beispielsweise durch Soldaten einer Bürgerkriegsfraktion habe Deutschland zu einem traurigen europäischen Schlusslicht in Sachen Asylpolitik gemacht.

Karl Kopp: "In der Bundesrepublik gilt die Maxime: kein Staat = keine Verfolgung und damit auch Ausschluss aus dem großen und kleinen Asyl. Das führt dazu, dass viele Personen, die anderen europäischen Ländern einen Flüchtlingsstatus kriegen würden, in der Bundesrepublik keinen bekommen oder nur geduldet sind."

Karl Kopp von Pro Asyl widerspricht der gängigen Argumentation aus dem Jahr 1993, wonach die Änderung des Asylrechts auch nötig war, um in der Europäischen Union einheitliche Regelungen zu schaffen. Diese Argumentation werde jetzt erneut aus der Schublade gezogen, um in Deutschland eine weitere Verschärfung des Asylrechts durchzusetzen. Angesichts der weitergehenden Ansätze in unseren Nachbarländern erhofft sich Kopp dagegen einen einheitlichen EU-Rechtschutz für Flüchtlinge:

Kopp: "Wir brauchen heute auch eine Korrektur der damaligen Entscheidung auf einer europäischen Grundlage, die gewährleistet, dass jeder Asylsuchende in der EU wirklich ein Asylverfahren in einem europäischen Staat hat, und zwar auf der Grundlage der umfassenden Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention."

Autor: Johannes Duchrow
   
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