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22.3.1974: Volljährigkeit mit 18 |
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Kein 20-Jähriger kann sich heute noch vorstellen Papa fragen zu müssen, wie lange er Samstagabend ausgehen darf. Und absurd klingt die Vorstellung, die Mutter einer 19-Jährigen könnte von bösen Nachbarn der Kuppelei angeklagt werden, nur weil ein junger Mann des Nachts Einlass ins Tochterzimmer fand.
Mit 18 ist der Mensch volljährig und kann tun und lassen was er will. Doch das war nicht immer so. Erst am 22. März 1974 beschloss der deutsche Bundestag das Volljährigkeitsalter von bis dahin 21 auf 18 Jahre herabzusetzen. Die Gründe erläuterte der CDU Abgeordnete Anton Stark in der damaligen Schlussdebatte vor dem Parlament:
"Die 18- bis 21-Jährigen nehmen in unserer Lebens- und Rechtsordnung bereits heute umfangreiche Pflichten und Verantwortlichkeiten wahr. So unterliegen die 18-Jährigen der Wehrpflicht, sie haben das Recht bei allgemeinen Wahlen und den Betriebsratswahlen zu wählen, 18-Jährige haften für unerlaubte Handlungen, strafrechtlich können sie im Einzelfall wie Erwachsene zur Verantwortung gezogen werden."
Realitätsnahe Politik
Die Politik holte nur etwas nach, was längst gesellschaftliche Realität geworden war. So war es auch kein Wunder, dass es zwischen den Parteien keinerlei Streit gab. Die sozial-liberale Koalition und die oppositionelle CDU segneten das neue Gesetz in trauter Eintracht ab.
Am 1. Januar 1975 trat es in Kraft. Von Stund an konnten die neuen Erwachsenen sich nicht nur ihre Entschuldigungsbriefe für die Schule selber schreiben, sondern auch Ländereien und Fabriken pachten, Lehrverträge abschließen, Kredite aufnehmen, für anderer Menschen Schulden bürgen, zu Hause ausziehen, ein Testament aufsetzen oder ein Motorrad auf Raten kaufen.
Was blieb, war die Regelung im Jugendstrafrecht, das für 18- bis 21-Jährige gilt. Wegen "mangelnder geistiger und sittlicher Reife" kann seitdem also ein 18-jähriger Fabrikdirektor vom Jugendrichter abgeurteilt werden.
Enttäuschung und Erleichterung
1980 ließ das Bundesfamilienministerium das erste Mal Bilanz ziehen. Ergebnis: Eine große Hoffnung der Väter des Gesetzes hat sich nicht erfüllt. Die jungen Leute beteiligten sich nicht intensiver am politischen und gesellschaftlichen Leben als vorher. Gleichfalls erwies sich aber auch eine große Sorge als unbegründet: Nur in seltenen Fällen nutzten die Jungerwachsenen die neue Freiheit dazu ihre Ausbildung abzubrechen.
Die Untersuchung ergab aber auch, dass die jungen Menschen von ihrem Recht, frei über Beruf, Wohnsitz und Umgang zu entscheiden, vielfach in der Praxis keinen Gebrauch machen können. Es scheitert am Geld.
"Volljährigkeit nutzt nur denen, die schon gut verdienen, und das sind die wenigsten", lautete Anfang der 1980er-Jahre die Bilanz. Was der damalige Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Walter Bärsch, bestätigte: "Sie sind auf der einen Seite juristisch volljährig, auf der anderen Seite werden sie aber noch nicht als vollgültige Mitarbeiter in unserer Gesellschaft betrachtet, denn im Bewusstsein unserer Gesellschaft gilt als vollwertig nur derjenige, der durch erlernte Berufstätigkeit in der Lage ist seine eigene wirtschaftliche Existenz zu sichern. Und dies gilt für nahezu alle volljährige Jugendliche mit 18 Jahren nicht, das ist das entscheidende Dilemma. Auf der einen Seite wird den Jugendlichen suggeriert sie könnten nun tatsächlich frei über sich verfügen, tatsächlich leben sie aber in soziologischen Verhältnissen, in denen dies alles fast überhaupt nicht möglich ist".
Volljährig doch schon mit 16?
2000 wurde darüber nachgedacht, das Volljährigkeitsalter bei 18 Jahren zu belassen, das Wahlalter aber auf 16 Jahre zu senken. Das Argument: dadurch würde mehr Verantwortung in die Hände der Heranwachsenden gelegt ohne ihnen den noch notwendigen Schutz und die nötigen Rechte zu nehmen.
Die Reform von 1974 fegte eine Regelung hinweg, die 99 Jahre lang Gültigkeit hatte. Auch wenn diese Entscheidung quer durch alle politischen Parteien einmütig gefällt wurde, ging diesem Schritt ein jahrelanger Diskussionsprozess voraus. Immer wieder wurde die entscheidende Frage gestellt: Sind diese manchmal unbegreiflichen 18-Jährigen wirklich reif genug um nach freiem Ermessen Schulden zu machen, Autos zu kaufen, einen Beruf (oder keinen) zu wählen und zu heiraten, wann und wen sie wollen? Sollen Jungs und Mädchen die noch unter Fußballpostern und Pferdebildern schlafen Bürgschaften unterschreiben, Testamente aufsetzen und für den Bundestag kandidieren dürfen?
Die Parlamentarier beantworteten diese Frage mit 'Ja'. Und der FDP Abgeordnete Detlef Kleinert wusste damals auch warum: "Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand."
Autorin: Gerda Gericke |
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