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23.1.1874: Gesetz zum Eheschutz in Preußen
Das Ja-Wort auf dem Standesamt - heute eine Selbstverständlichkeit; im Jahre 1874 aber eine unerhörte Neuerung. Am 23. Januar 1874 verabschiedete der Preußische Landtag das Gesetz zur Einführung der Zivilehe und zur Beurkundung des Personenstandes. Ein umständlicher Titel für einen einfachen Sachverhalt, meinte Wolfgang Schütz, der jahrzehntelang selbst als Standesbeamter tätig war und sich in der Geschichte der bürgerlichen Ehe bestens auskannte: "Das Preußische Personenstandsgesetz, damit hat Preußen eigentlich die Zivilehe eingeführt, die Standesämter und die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle durch die zivilen staatlichen Stellen, durch den Standesbeamten."

Eingreifen des Staates

Zuvor hatten diese Aufgaben Jahrhunderte lang die Kirchen wahrgenommen, die sich nun nach Verabschiedung des neuen Gesetzes in ihrem Machtanspruch stark beschnitten fühlten. Aber in der sich herausbildenden modernen Industriegesellschaft bedurfte es effektiver Methoden zur Volkszählung und -registrierung als Grundlage für Steuererhebung, Wehrpflicht und ähnliche Dinge. Darüber hinaus gab es bei den kirchlichen Trauungen zunehmend Probleme, wie Wolfgang Schütz sagte: "Dass der Staat jetzt eingriff, hatte auch den Grund, dass die Kirchen - die katholische, evangelische und die jüdische - zwar jeweils ihr Kirchenrecht hatten und die Trauungen auch problemlos vollzogen wurden. Nur fingen die Probleme bei den Mischehen an und gingen weiter bei den Dissidenten, den Glaubenslosen. Der Staat stand außen vor und hatte Probleme, wie seine Bürger nun zu einer Ehe kommen, wenn die Kirchen nicht in der Lage waren, diesen Schritt zu vollziehen."

Bürgerliche Eheschließungen

Ab 1874 konnte nun problemlos zwischen den Religionen geheiratet werden - zunächst nur in Preußen, zwei Jahre später im gesamten Deutschen Reich. Reichskanzler Bismarck setzte im sogenannten Kulturkampf gegen die Katholische Kirche die staatlichen Interessen des neu gegründeten Reiches mit harter Hand durch.

Die ersten bürgerlichen Eheschließungen waren eine Sensation, in einem Zeitungsbericht aus dem Jahre 1876 liest sich das so: "In den Räumen des Rathauses zu Nürnberg herrschte am 2. Januar eine außerordentliche Lebhaftigkeit: Schon lange vor der festgesetzten Stunde waren die Korridors dicht besetzt, so dass beim Öffnen des Saales nur ein Teil der immer mehr anwachsenden Menge Eintritt finden konnte. Der Standesbeamte Cramer hielt vor der ersten Amtshandlung (es waren vier angemeldet) eine kurze Ansprache, in welcher er erwähnte, dass mit dem gestrigen Tage ein Gesetz in Kraft getreten sei, welches von einem Teil freudig begrüßt, von dem anderen beklommenen Herzens aufgenommen werde."

Standesämter überall, fast überall

Überall im Deutschen Reich schossen Standesämter wie Pilze aus dem Boden; auch ein neuer Berufsstand, der des Standesbeamten, etablierte sich. In den ländlichen Gebieten freilich übernahmen zunächst einmal Bürgermeister, Gastwirte und Gutsherren dieses Amt - sie wurden häufig im Volksmund Herr Zivilpastor genannt.

Überhaupt hatten die heiratsfreudigen Menschen kaum Probleme mit dem neuen Eheschließungsrecht. Dazu Wolfgang Schütz: "Ich glaube, das ist ziemlich schnell angenommen worden. Nur schlug es teilweise dahingehend um, dass man aus Gebührengründen anschließend nicht mehr zur Kirche ging. Man musste ja nicht mehr. Man musste zum Standesamt, aber man musste nicht mehr unbedingt zur Kirche."

In Berlin nahmen sich die Zahlen dramatisch aus - anders als freilich im katholischen Bayern: 1875, also ein Jahr nach Einführung der Zivilehe, wurden in Berlin von 100 standesamtlich geschlossenen Ehen nur noch 19 kirchlich eingesegnet. Die Zeitschrift "Der Standesbeamte" weiß im Jahre 1892 über eine andere Berliner Tradition zu berichten: "Dagegen fehlt bei den Ärmsten nicht eine Hochzeitsfeier nach dem standesamtlichen Akt und sollte diese auch nur darin bestehen, dass der Bräutigam mit seinen Trauzeugen und seiner Frau in ein Weißbierlokal geht, um sich dort durch den Genuss von Weißbier und Schnaps in die nötige Stimmung zu versetzen."


Autorin: Kerstin Schmidt
   
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