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28.4.1977: Urteile in Stammheim
"Ich kenne keinen Prozess, jedenfalls in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik, der mit solchen massiven Vorverurteilungen prejudiziert worden ist wie das Stammheimer Verfahren." Nicht nur Otto Schily, der Wahlverteidiger von Gudrun Ensslin, auch sein Kollege Hans-Heinz Heldmann, der Verteidiger von Andreas Baader, beklagte sich darüber, dass Boulevardblätter und Politiker die Mandanten etwa als sittenlose und schwerstkriminelle Verbrecher mit unmenschlicher Gesinnung vorverurteilt hätten. Auch in den Schlussplädoyers der Bundesanwälte wollte Heldmann den schrillen Ton einer Hetzkampagne herausgehört haben.

Heldmann: "In ihnen hat sich der Vernichtungswillen artikuliert. Der Eifer, moralisch zu vernichten, die Angeklagten zu entmenschlichen, sie zu verteufeln, Hass, Abscheu, Verachtung auf sie zu verwenden."

In der Urteilsbegründung ging der Senat ausführlich auf die sechs Sprengstoffanschläge vom Frühjahr 1972 ein. Die Richter erklärten die Verurteilten für schuldig, dabei vier Menschen getötet und insgesamt 34 Mordversuche begangen zu haben. Das Urteil lautete: lebenslänglich. Die politischen Motive dabei blieben unberücksichtigt. Die Schlussbemerkung des Vorsitzenden Richters: "Die Politik blieb dort, wo sie auch hingehört, draußen vor der Tür des Gerichtssaales."

Auf die Frage, ob das Verfahren nicht dennoch ein politischer Sonderprozess war, ist während der zweijährigen Verhandlung kontrovers diskutiert worden. Eines aber galt als sicher - zumindest in der kritischen Öffentlichkeit. Das Verfahren war reich an Skandalen und Rechtsmissbräuchen. So wertete etwa die "Neue Züricher Zeitung" wenige Tage nach dem Urteil:

"Stammheim - ein Alptraum der Justiz. Diese Formel wurde schon im Frühjahr 1975 geprägt. Schon damals entstand in Stammheim das Zerrbild eines rechtsstaatlichen Verfahrens und nicht nur durch das Bemühen der Angeklagten, das Gericht lächerlich zu machen, die Richter übel als "faschistische Arschlöcher" zu beschimpfen."

Das Zerrbild eines rechtsstaatlichen Verfahrens setzte sich aus vielen Mosaiksteinchen zusammen. So musste zum Beispiel der Vorsitzende Richter am 20. Januar 1977 wegen Befangenheit seinen Hut nehmen. Er unterstellte den Wahlverteidigern, sie würden mit ihren Mandanten sympathisieren, und er offenbarte dies mit der Äußerung: "Es macht für mich schon ein Unterschied, ob ein Pflicht- oder ein Wahlverteidiger einen Antrag stellt."

Im März 1977 erfuhr die Öffentlichkeit den wohl größten Skandal um Stammheim. Die Baden-Württembergischen Justiz- und Sicherheitsbehörden hatten in den Besucherzellen Wanzen anbringen und Gespräche zwischen Mandanten und Verteidiger abhören lassen. Der neubestellte Vorsitzende Richter erklärte dazu lapidar: "Man betrachte diese Dinge doch nüchtern. Das Gericht hat die Abhöraktion weder geduldet noch davon gewusst."

Eigentlich sollte das Stammheimer Verfahren ein Musterprozess gegen den Terrorismus werden, ein Meisterstück der rechtsstaatlichen Justiz. Am Tag nach dem Urteil diskutierten einige der Prozessberichterstatter im Rundfunk.

Der Journalist Hanno Kühnert: "Es war eher ein "Ach und Krach-Prozess". Man kann sagen, der Rechtsstaat ist gerade noch einmal davon gekommen. Es waren so viele Häufungen an Fehlern und an Rechtsmängeln, dass man ihn bei Gott keinen Musterprozess nennen kann."

Die Prozessbeobachter glaubten deshalb am 28. April 1977 noch nicht an ein Ende des Verfahrens. Gudrun Ensslins Verteidiger Otto Schily hatte Revision beantragt, und die Journalisten sahen gute Chancen dafür, dass der Bundesgerichtshof das Urteil aufheben würde.

Schilly: "Ich unterstelle dem Bundesgerichtshof, also der Revisionsinstanz, rechtliches Denken, und wenn ich das unterstelle, dann muss ich eigentlich annehmen, dass der dritte Strafsenat in Karlsruhe dieses Urteil aufhebt, weil das Zustandekommen dieses Urteils so fehlerhaft ist, dass der Prozess wiederholt werden muss."

Dazu kam es nicht. In der Nacht zum 18. Oktober 1977 wurden die Verurteilten Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe tot in ihren Zellen aufgefunden. Nach der von Verwandten und linken Kreisen bezweifelten offiziellen Darstellung hatten sie Selbstmord verübt.

Autorin: Doris Bulau
   
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