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28.3.1849: Deutsche Reichsverfassung |
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Das kommt nicht oft vor: einem König wird die erbliche Kaiserwürde angeboten - und er lehnt ab. So geschehen im Frühjahr 1849. Der Grund, warum der preußische König Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone des Deutschen Reichs nicht annehmen wollte, war keinesfalls Bescheidenheit - im Gegenteil, Friedrich Wilhelm IV. sagte damals: "Ich will weder der Fürsten Zustimmung zu der Wahl noch die Krone. Diese sogenannte Krone ist aber schon an sich keine Krone sondern ein Hundehalsband. Sie trägt den Ludergeruch der Revolution von 1848, der albernsten, dümmsten, schlechtesten dieses Jahrhunderts. Einen solchen imaginären Reif, aus Dreck und Letten gebacken, soll ein legitimer König von Gottes Gnaden und gar der König von Preußen sich geben lassen?"
Einberufung einer Nationalversammlung
Die Ablehnung der Kaiserkrone bedeutete das Ende für die erste deutsche Verfassung vom 28. März 1849. Dabei war es Friedrich Wilhelm selbst gewesen, der im März 1848 für Preußen eine verfassungsgebende Versammlung einberufen hatte. Aber das war eben im März 1848, da stand das Volk draußen vor der Tür, auf dem Schlossplatz und auf den Barrikaden in den Straßen von Berlin. Und Friedrich hatte Angst, genau wie die anderen Fürsten. Angst, die demokratische Bewegung, die von Frankreich rübergeschwappt war, könnte sich ausweiten zur Revolution, könnte am Ende die Fürsten von ihren Thronen fegen. Damit es nicht soweit komme, machte man Zugeständnisse, wie eben die Einberufung einer Nationalversammlung auch für das Reich.
Der Dichter Georg Herwegh spottete über die Nationalversammlung, die seit Mai 1848 in Frankfurt in der Paulskirche tagte. Die Parlamentarier - die meisten von ihnen Professoren und Juristen- standen vor keiner leichten Aufgabe. Es gab zwei Kernpunkte der neuen Verfassung: nationale Einheit und demokratische Reform. Beides griff erheblich in alte Rechte der Monarchen ein.
Paulskirchenverfassung
Im Dezember 1848 veröffentlichte die Nationalversammlung einen Grundrechtskatalog, der bürgerliche Rechte wie die Presse- und Versammlungsfreiheit festlegte und die alten Adelsprivilegien abschaffte. Damit schuf man eine Basis, auf der auch spätere Verfassungen aufbauten. Bei der 150-Jahr-Feier des Paulskirchenparlaments erinnerte der damalige Bundespräsident Roman Herzog an diese Verdienste: "Die Paulskirchenverfassung war nicht nur eines der fortschrittlichsten Verfassungsdokumente ihrer Zeit, sie wurde auch zur Urahnin aller nachfolgenden deutschen Verfassungen. Ganz bewusst knüpfte der Parlamentarische Rat 100 Jahre später an den Grundrechtskatalog der Paulskirche an und übernahm vieles daraus, zum Teil sogar wörtlich."
In der Frage der nationalen Einheit entschied man sich für die sogenannte kleindeutsche Lösung, d.h. eine Einigung der deutschen Länder jedoch ohne die Einbeziehung Österreichs. An der Spitze des neuen Reichs sollte ein erbliches Kaisertum stehen, daneben ein demokratisch gewählter Reichstag - jedoch mit stark beschränkten Kompetenzen.
Verfassung gescheitert
Am 28. März 1849 wurde die deutsche Reichsverfassung verabschiedet. Die Nationalversammlung wählte den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. zum deutschen Kaiser. Als dieser die Krone mit dem "Ludergeruch der Revolution" ablehnt, ist die gerade verabschiedete Verfassung gescheitert. Im Juni 1849 wird das verbleibende Rumpfparlament durch das Militär gesprengt, die Grundrechte aufgehoben, Volksaufstände in Berlin, am Rhein, in Baden und der Pfalz niedergeschlagen, getreu dem Motto des preußischen Königs: "Gegen Demokraten helfen nur Soldaten."
Autorin: Rachel Gessat |
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