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3.7.1933: Gleichschaltung des Rundfunks
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"Wir müssen allmählich aber erst die deutschen Rundfunk-Teilnehmer zur Toleranz, zur Duldsamkeit anderen Anschauungen gegenüber erziehen. Und so lange diese Erziehungs-Arbeit nicht abgeschlossen ist, ist die Einrichtung der Überwachungs-Ausschüsse im Rundfunk unentbehrlich", verlangt Reichsinnenminister Severing 1930.

Doch die geforderte Erziehung zur Toleranz scheitert kläglich. Stattdessen wird drei Jahre später von den Nationalsozialisten die Überwachung des Rundfunks besser ausgebaut und am 3. Juli 1933 in Berlin die Nationalsozialistische Rundfunkkammer gegründet. Ihr gehören die Rundfunkindustrie, der Radiohandel, die Funkpresse, die Hörerverbände, die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft und das Reichspropagandaministerium an. Der Rundfunk wird also an diesem Tag gleichgeschaltet.

Absolute Kontrolle

In dem noch jungen Medium sieht Propagandaminister Josef Goebbels ein ideales Mittel, nationalsozialistisches Gedankengut kontrolliert zu verkünden: "Wir machen gar keinen Hehl daraus: Der Rundfunk gehört uns, niemandem sonst. Und den Rundfunk werden wir in den Dienst unserer Idee stellen, und keine andere Idee soll hier zu Wort kommen."

Deshalb nehmen Goebbels und seine Mitarbeiter Einfluss auf die inhaltliche und formale Gestaltung der Programme, sie bestimmen, wann und wo gesendet wird. Alle Mitarbeiter des Rundfunks müssen der Reichsrundfunkkammer angehören, bis diese im Oktober 1939 aufgelöst wird.

Danach werden die künstlerischen Mitarbeiter zur Mitgliedschaft in der Reichskulturkammer gezwungen, die neben dem Rundfunk, bildender Künste, Film und Musik auch die übrigen Medien vereint und kontrolliert. Politische Zuverlässigkeit und arische Abstammung werden vorher geprüft, damit nur Linientreues von den Kulturschaffenden produziert wird und Abweichler gar nicht mehr zu Wort kommen.

Einheitsprogramm

Radiohören wird zur staatspolitischen Pflicht erklärt und mittels Rundfunktagen und Funkausstellungen popularisiert. Hörspiele, Unterhaltungssendungen, Konzerte und Dichterlesungen sollten die Hörer an die Radiogeräte locken und begeistern.

Durch Propagandacomics in den Kinos wird der Volksempfänger schmackhaft gemacht, an Schulen und Behörden wird der Gemeinschaftsempfang eingeführt und sogar Gaststätten und Betrieben übertragen staatspolitische Sendungen. Hitlers Reden werden verbreitet und durch Reportagen von Staatsakten, Parteitagen, Eröffnungen von Ausstellungen und Autobahnabschnitten sollen alle Volksgenossen an den Selbstinszenierungen des NS-Regimes teilhaben.

Mit dem Beginn des Krieges ist es verboten, ausländische Sender zu hören. Für das neue Delikt haben die Nationalsozialisten auch einen neuen Namen: das Rundfunkverbrechen. Wer es begeht, wird mit Zuchthaus bestraft, und wer sogar abgehörte Nachrichten weiterverbreitet, wird hingerichtet. Seit Mai 1940 gibt es das Einheitsprogramm des Großdeutschen Reiches, das alle Reichssender übernehmen müssen. Nur vormittags sind bedingt lokale Sendungen erlaubt.

Die "Front im Äther"

Die "Front im Äther" wird zum vierten Kriegsschauplatz erklärt. Militärische Erfolge werden mit Marschmusik und Fanfaren angekündigt und in Reportagen der Propagandakompanien verherrlicht. Mehrmals täglich wird der Wehrmachtsbericht gesendet, Sondermeldungen und Luftlagemeldungen informieren die Bevölkerung: "Der Reichssender Frankfurt schaltet wegen feindlicher Annäherung ab. Wir bitten unsere Hörer, ihr Empfangsgerät auf einen anderen deutschen Sender einzustellen."

Und selbst als Deutschland schon in Schutt und Asche liegt, werden über das Radio Durchhalteparolen und gute Laune verbreitet. Der Rundfunk als schmerzlinderndes Mittel, bis es dann am 1. Mai 1945, endgültig heißt: "Es geht alles vorüber, es geht alles vorbei. Auf jeden Dezember folgt wieder ein Mai! Aus dem Führer-Hauptquartier wird gemeldet, dass unser Führer Adolf Hitler heute Nachmittag in seinem Befehlsstand in der Reichskanzlei bis zum letzten Atemzuge gegen den Bolschewismus kämpfend für Deutschland gefallen ist."


Autorin: Sabine Ochaba
   
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