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3.5.1957: Bundestag beschließt Gleichstellung |
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Besonders eilig hatten sie es nicht, die Damen und Herren aus dem Bundestag mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Ganze acht Jahre dauerte es, bis man sich aufraffte, auf schöne Worte auch Taten folgen zu lassen. 1949 war es festgeschrieben worden im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
In der Praxis allerdings galt das Bürgerliche Gesetzbuch, und da sah es mit der Gleichstellung noch anders aus: Männer galten als "Haupt der Familie", der Mann hatte ein Verwaltungs- und Nutzungsrecht am eingebrachten Gut der Frau, Frauen hatten Arbeitspflicht im Haus oder im Geschäft des Mannes, der Mann hatte die elterliche Gewalt über die Kinder, und das Letztentscheidungsrecht in Dingen des gemeinschaftlichen Lebens.
Am 3. Mai 1957 war es dann soweit - der Bundestag beschloss die Neuordnung der Gesetze, die im Widerspruch zum Grundgesetz standen: "Punkt 14, zweite und dritte Beratung eines Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts."
Sittliche Ordnung oder Gottgegebene Institution?
Besonders bei dem Punkt des "Letztentscheids" des Mannes in Sachen Erziehung und gemeinschaftliches Leben erhitzten sich die Gemüter. Die CDU/CSU Fraktion hatte einen Antrag eingebracht, die Bestimmung über das Letztentscheidungsrecht des Mannes in der Ehe aufrecht zu erhalten. Lange ging der Streit hin und her: bedeutete dies für den Mann ein Privileg oder eine Pflicht?
Völlig strittig war auch, ob es durch den Letztentscheid weniger oder mehr Streit in der in der Ehe geben würde.
Letztlich kamen verschiedene Auffassungen von Ehe heraus. Freiwillige sittliche Ordnung oder Gottgegebene Institution - nach über sechs Stunden der Debatte wurde abgestimmt. In der Frage des Letztentscheids des Mannes in Dingen des gemeinschaftlichen Lebens unterlag die CDU/CSU knapp; auch weil einige Abgeordnete aus den eigenen Reihen dagegen stimmten. In der Frage des elterlichen Stichentscheids des Vaters allerdings siegten die Konservativen, er wurde beibehalten bis ihn zwei Jahre später das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig kippte.
Autorin: Rachel Gessat |
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