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11.6.1994: "Paragraph 175" abgeschafft
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"Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen" - so hieß es in dem seit 1871 für das Deutsche Reich einheitlichen Gesetzestext, der die Rechtssprechung der einzelnen Kleinstaaten ablöste, und schon bald Kritik provozierte.

Manfred Herzer, Autor mehrerer Bücher zur Geschichte der Homosexuellenbewegung sagte dazu: "Die Geschichte des Paragraphen 175 - das war sicher ein Grund warum in Deutschland eine Schwulenbewegung entstanden ist, diese Bewegung war zunächst einzigartig."

Protest

Den Protest organisierte das 1897 gegründete Wissenschaftliche humanitäre Komitee, abgekürzt WHK, das mit Magnus Hirschfelds Institut für Sexualforschung zusammenarbeitete. 6.000 Unterschriften für die Abschaffung des Paragraphen sammelte das WHK und ließ diese vom SPD-Vorsitzenden August Bebel im Reichstag vorlegen. Ohne Erfolg. Das Gesetz galt weiterhin, wenn auch Homosexualität in gewissen Maßen geduldet wurde.

Manfred Herzer dazu: "Zum einen konnte sich das schwule Leben relativ frei entwickeln und besonders in den Großstädten hatten schwule echte Lebenschancen. Zum anderen bestand natürlich für Schwule die ständige Bedrohung kriminalisiert zu werden."

In den 1920er-Jahren folgte dann eine gewisse Entspannung, Berlin wurde zum Eldorado der Schwulen und Lesben - internationale Künstler kamen, um hier das zu leben, was nirgendwo anders möglich war.

Im Nationalsozialismus

Das sollte sich mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten gravierend ändern. Auch Gad Beck lebte damals in Berlin. Auf der DVD-Dokumentation zum "Paragraph 175" von Rob Epstein und Jeffrey Friedman schildert Beck seine Erlebnisse: "Irgendjemand hat mich einmal mitgenommen in eine schwule Bar. Da war eine ungeheure Angststimmung. Mir erzählten einige, früher war das alles lustig und fröhlich, aber das ist heute nicht mehr der Fall, denn sie werden verfolgt. Dazu sagte ich: Ihr seid doch gar nicht verfolgt. Doch! Die Bar ist nur offen, damit man uns schnappt."

1935 erweiterten die Nationalsozialisten den Paragraphen 175: Fortan genügten ein Verdacht oder auch nur angebliche "wollüstige Absichten", um inhaftiert zu werden. Die Höchststrafe wurde auf zehn Jahre Zuchthaus heraufgesetzt. Hunderttausende waren von der Verfolgung betroffen, ca. 15.000 Männer wurden in Konzentrationslagern inhaftiert - nicht einmal die Hälfte von ihnen überlebte.

Der Paragraph bleibt

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden zwar viele Gesetze aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur aufgehoben, aber während die DDR bereits 1957 zur Rechtssprechung von vor 1935 zurückkehrte, bestand der Paragraph 175 in der Bundesrepublik bis 1969 in der nationalsozialistischen Auslegung weiter, womit männliche Homosexualität generell unter Strafe stand.

45.000 Verurteilungen wegen Homosexualität erfolgten allein zwischen 1950 und 1965 - für viele hieß dies abermals Gefängnis. Dennoch: Lokale eröffneten wieder, ein neuer Widerstand formierte sich. So versuchten 1955 zwei Männer den Paragraphen 175 mittels Verfassungsbeschwerde abzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte ab.

Manfred Herzer dazu: "In den großen Städten, und diesmal nicht nur in Berlin, auch in westdeutschen Großstädten, wurde wieder angeknüpft an die Situation in der Weimarer Republik. Es entstanden zahlreiche Selbsthilfeorganisationen für Schwule und Emanzipationsorganisationen, es gab viele Zeitschriften, die immer mal wieder verboten wurden, aber letztlich existierten sie doch."

Ein formaler Sieg

Eine zweite Reform 1973 setzte das Schutzalter auf 18 Jahre herab, und trotz strafrechtlicher Lockerungen: Noch 1992 wurden allein in Nordrhein-Westfalen 23 Männer nach diesem Paragraphen verurteilt. Doch erst 1994, im Rahmen der Angleichung von ost- und westdeutschem Strafrecht wurde der Paragraph 175 endgültig zugunsten einer allgemeinen Jugendschutzvorschrift aufgehoben.



Redaktion: Stephanie A. Frank
   
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