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27.4.1972: Misstrauensantrag gegen Willy Brandt |
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Das erste Misstrauensvotum in der Geschichte der Bundesrepublik war gescheitert. Vorangegangen war eine Zitterpartie, bei der sich niemand des Ausgangs sicher sein konnte. Denkbar knapp dann auch das Ergebnis: Zwei Stimmen fehlten der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag, um den amtierenden sozialdemokratischen Kanzler Willy Brandt aus dem Amt zu kippen. Der stellte erleichtert, aber nüchtern fest: "Das Scheitern des konstruktiven Misstrauensvotums zeigt, dass in diesem Hause eine Mehrheit für eine andere Bundesregierung nicht gegeben ist."
Der Regierungssturz war misslungen, die Probleme der sozialliberalen Koalition aber blieben bestehen. Schon bei Regierungsantritt drei Jahre zuvor hatte Willy Brandt nur eine dünne Mehrheit von zwölf Stimmen. Mit seiner neuen Ostpolitik, für die er den Friedensnobelpreis erhielt, schuf Brandt sich innenpolitisch Gegner - auch in den eigenen Reihen.
Der Gewaltverzichtsvertrag mit Moskau, die Anerkennung der Nachkriegsgrenzen Polens, und schließlich der Grundlagenvertrag mit der DDR, durch den der zweite deutsche Staat anerkannt wurde - diese Elemente der Ostpolitik stießen bei einigen nationalliberalen und konservativen Abgeordneten der Regierung auf Widerstand. Sie wechselten zu den Unionsparteien.
Misstrauensvotum
Die Opposition sah ihre Chance gekommen, sie wagte das Misstrauensvotum. In der Debatte am Tag der Abstimmung begründete Altkanzler Kurt Georg Kiesinger den Antrag: "Wir haben von der Möglichkeit eines Antrags zum Misstrauensvotum Gebrauch gemacht, nicht um die Macht zu erschleichen, sondern um eine Regierung abzulösen, die nach unserer Auffassung den Interessen des Volkes geschadet hat."
Als erster Regierungsvertreter wehrte Außenminister Walter Scheel die Vorwürfe Kiesingers ab. Für Scheel, der sich bis dahin weniger durch gute Reden als durch gute Laune profiliert hatte, war diese Rede auch eine Gelegenheit, seine rhetorischen Fähigkeiten zu beweisen. Vor allem mit den Überläufern rechnete er ab: "Sie wollen an die Regierung, ohne eine Bundestagswahl gewonnen zu haben. Sie hoffen auf Mitglieder dieses Hauses, deren Nervenkraft und Charakterstärke nicht ausreichen, in einer schweren Stunde zu ihrer Partei zu stehen oder ihr Mandat zurückzugeben. Was hier gespielt werden soll, ist ein schäbiges Spiel. Eine Regierung gegen Treu und Glauben hat unser Volk nicht verdient."
Kanzler Brandt verteidigte vor allem seine deutsch-deutsche Politik: "Aus der Bundesrepublik werden Verwandte und in Zukunft auch Bekannte nicht nur einmal, sondern mehrfach im Jahr in die DDR reisen können. Wir arbeiten uns im Interesse der Menschen, des Friedens und der Nation Schritt für Schritt voran. Ich sage: wo standen wir denn eigentlich bis vor wenigen Jahren? Und ich frage in allem Ernst: Wollen Sie, wollen wir dies alles in Gefahr bringen? Das kann ich mir nicht vorstellen."
Der Weg von Brandt und Scheel
Es ging um alles. Sogar im Rollstuhl ließ sich ein schwerkranker Abgeordneter zur Stimmabgabe schieben. Der Opposition half es nichts, zwei Stimmen fehlten Barzel zur Mehrheit. Doch hatte nach dem Misstrauensvotum auch die Regierung keine Mehrheit mehr, wie eine Abstimmung im Haushalt am folgenden Tag zeigte. Zwar konnten der Moskauer und der Warschauer Vertrag noch ratifiziert werden, doch ohne Mehrheiten im Parlament war das Regieren schwer, wenn nicht gar unmöglich.
So einigte man sich schließlich auf vorgezogene Neuwahlen, die zu einem Plebiszit für oder gegen die Ostpolitik wurden. Die Sozialdemokraten gewannen überzeugend, die SPD stellte erstmals die stärkste Fraktion im Bundestag. Die Bürger hatten sich für den Weg von Brandt und Scheel entschieden und damit nachträglich das Scheitern des konstruktiven Misstrauensvotums legitimiert.
Autorin: Gerda Meuer |
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