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11.9.1779: Preußische Rechtsauffassung |
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Mit seiner Rede "Der Prinz sei dem Bauern gleich!" vor den Kammergerichtsräten in Küstrin läutete Friedrich II. (auch Friedrich der Große) einen Wandel in der preußischen Justiz ein. Er ordnete an, dass die Justiz ohne Ansehen der Person Gerechtigkeit üben sollte und dass das Gesetz keine Standesunterschiede akzeptieren dürfe. Mit der Einschränkung der Kabinettsjustiz, mit der Trennung von Justiz und Verwaltung sowie mit der Abschaffung der Folter bei der Vernehmung - nur wenige Tage nach seinem Regierungsantritt - hatte der König bereits den Geist des preußischen Rechtsstaates sichtbar werden lassen. Am 5. Februar 1794 wurde das "Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten" verkündet und am 1. Juni 1794 in Kraft gesetzt. |
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11.9.1273: Habsburger wurde römisch-deutscher König |
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Graf Rudolf von Habsburg wurde von den deutschen Kurfürsten zum römisch-deutschen König gewählt. Damit endete die Zeit der Thronstreitigkeiten. Die Wahl leitete außerdem den Aufstieg der Habsburger zu einem der mächtigsten deutschen Adelshäuser ein. Das Geschlecht der Habsburger hatte die Reichsherrschaft bis 1806 inne. Die Wahl Rudolf von Habsburgs zum König beendete das fast 20 Jahre andauernde Interregnum. Als sich sein Rivale um den Thron, Ottokar II. von Böhmen, der Herausgabe der usurpierten österreichischen Länder widersetzte, besiegte ihn Rudolf 1278 in der Schlacht bei Dürnkrut. Mit Österreich und der Steiermark belehnte er seine Söhne Albrecht I. und Rudolf II. Er bemühte sich um die Behebung der Folgen des Iterregnums, konnte aber weder die Kaiserkrönung noch die Zustimmung der Kurfürsten zu einem Erbkönigtum seines Hauses erlangen. |
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