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27.12.1949: Unabhängigkeit Indonesiens |
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Nach 350-jähriger niederländischer Kolonialherrschaft erlangte das südostasiatische Inselreich Indonesien die Unabhängigkeit. Die niederländische Königin Juliana unterzeichnete in Amsterdam die Unabhängigkeitsakte der "Vereinigten Staaten von Indonesien". Die Niederländer hatten die Kolonie nicht aufgeben wollen, doch mussten sie sich dem zunehmenden Druck durch zahlreiche Aufstände und durch den neu gegründeten UNO-Sicherheitsrat schließlich beugen. 1950 wurde die Republik Indonesien mit Achmed Sukarno als Präsident ausgerufen. Die neu gegründete Republik hatte lange Zeit Mühe, sich zu etablieren. Die Bildung der Bevölkerung war in der Kolonialzeit völlig vernachlässigt worden, es gab wenig Ansätze für echten Parlamentarismus, Korruption und Armut wuchsen. |
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27.12.1927: Musical "Show Boat" |
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Im New Yorker "Ziegfeld Theatre" wurde das Musical "Show Boat" von Jerome Kern uraufgeführt. Hierin befährt der Kapitän und Show-Direktor Andy Hawks mit seinem Theaterschiff "Cotton Blossom" den Mississippi und bemüht sich in den jedem Hafen, Zuschauer für seine Bühnenshow zu gewinnen. Die Zuschauer der "Show Boat"-Premiere ahnten sicherlich nicht, dass sie die Geburtsstunde einer Musikgattung miterlebt hatten, die im 20. Jahrhundert zur populärsten musikalischen Unterhaltung werden sollte: das Musical. Der Titel "Ol' Man River" aus "Show Boat" ist heute noch ein Hit. Unzählige Musicals sind seit 1927 über die Bühnen gegangen, und viele beliebte Melodien haben sich von ihrem ursprünglichen Stück gelöst und leben als eigenständige Songs weiter. |
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27.12.1848: Frankfurter Nationalversammlung |
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Die Frankfurter Nationalversammlung verkündete in der Paulskirche "Die Grundrechte des Deutschen Volkes". Die Grundrechte Freiheit der Person, der Meinungsäußerung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Versammlungs- und Koalitionsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit des Eigentums wurden als Bestandteil in die Verfassung aufgenommen. Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung sollte die Exekutive beim Kaiser und dem von ihm ernannten Ministern liegen, die Legislative dagegen beim Reichstag, der aus zwei Kammern bestehen sollte: dem Volkshaus mit gewählten Abgeordneten und dem Staatenhaus, je zur Hälfte von den Regierungen und von den Landtagen der Einzelstaaten gebildet.
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