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25.3.1939: Zwangsbeitritt in "Hitler-Jugend" |
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Die Mitgliedschaft in der "Hitler-Jugend" wurde durch die Verordnung der "Jugenddienstpflicht" am 25. März 1939 obligatorisch. Zuvor hatte bereits das 1936 verabschiedete "Gesetz über die Hitler-Jugend" die legale Grundlage für die Zwangsmitgliedschaft in der Nazi-Jugendorganisation geschaffen. Nach der Einführung des Zwangsbeitritts waren fast alle Jugendliche Mitglieder der Organisation. Die "Hitler-Jugend" war 1926 gegründet worden und hatte insbesondere seit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten das Ziel, den Jugendlichen die Nazi-Ideologie zu vermitteln und sie paramilitärisch auszubilden. Um dies für die Jugendlichen interessant zu machen, wurden Zeltlager, Propagandaaufzüge und Spiele veranstaltet. |
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