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16.4.1871: Erste Deutsche Verfassung |
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Die auf Entwürfe Bismarcks zurückgehende Verfassung des neu gegründeten Deutschen Reiches trat in Kraft. Der Reichstag blieb mit Gesetzgebungs- und Budgetkompetenz Ausdruck demokratischer Mitbestimmung in Deutschland. Kaiser Wilhelm I. blieb Chef des Militärs und ernannte Bismarck zum Reichskanzler. Der Kanzler hatte die alleinige Verantwortung für die Außenpolitik und musste per Verfassungsbeschluss nur vor dem Kaiser Rechenschaft ablegen. Bevor Gesetzte und Regierungsakte des Kaisers in Kraft traten, mussten sie vom Reichskanzler abgesegnet werden. Grundlegende Fragen bei der Ausgestaltung der deutschen Verfassung, selbst in der Heeresfrage, wurden von Bismarck in der Schwebe gehalten. |
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