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7.9.1949: Konstitution von Bundesrat und Bundestag |
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Nach der Verkündigung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 und der ersten Bundestagswahl im August traten in Bonn der Deutsche Bundesrat und der Deutsche Bundestag zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen. Der Bundesrat, durch den die Länderregierungen an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt sind, bestand aus 43 Mitgliedern und vier Vertretern Berlins, die allerdings nur eingeschränktes Stimmrecht besaßen. Dem ersten Bundestag gehörten 410 Abgeordnete aus elf Parteien an. Stärkste Fraktion des Parlaments war die CDU/CSU mit 139 Sitzen. Der Bundestag wählte am 15. September 1949 den 73-jährigen Konrad Adenauer mit nur einer Stimme Mehrheit zum ersten Kanzler der Bundesrepublik. |
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