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4.8.1992: Stopp im Abtreibungsrecht |
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Das Bundesverfassungsgericht stoppte auf Antrag des Landes Bayern und 247 CDU/CSU-Abgeordneten das Inkrafttreten des neuen Abtreibungsgesetzes per einstweiliger Verfügung. Das Gesetz war am 26. Juni verabschiedet worden und sah eine Fristenlösung mit Beratungspflicht vor. 1993 erklärten die Karlsruher Richter das Fristenmodell in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig. In einer Übergangsregelung wurde festgelegt, dass Abtreibungen im Grundsatz zwar rechtswidrig seien, in der Regel aber straffrei bleiben sollten. 1995 beschloss der Bundestag ein neues Abtreibungsrecht. Abbrüche bleiben seither innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau eine Beratung nachweisen kann. |
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