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23.7.1954: Geheimdienstaffäre Otto John |
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Otto John, der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland, gab in einer Rundfunkrede aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) seinen Wechsel von der Bundesrepublik Deutschland in die DDR bekannt. Er erklärte, in der DDR könne er besser für die Überwindung der deutschen Teilung wirken. In der Bundesrepublik sei die politische Arbeit durch die Wiedereinsetzung ehemaliger Nationalsozialisten in hohe Funktionen erschwert. Otto John kehrte später in die Bundesrepublik zurück. Er behauptete, er sei in die DDR verschleppt worden. John wurde wegen Landesverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Bundespräsident Heuss begnadigte ihn nach 18 Monaten Haft. |
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