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25.1.1890: Ablehnung des Sozialistengesetzes |
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Der Deutsche Reichstag in Berlin lehnte die von Reichskanzler Otto von Bismarck (1815-1898) eingebrachte Vorlage über die Verlängerung des seit dem 21. Oktober 1878 geltenden "Sozialistengesetzes" ab. Das Gesetz verbot die Sozialdemokratische Partei und schränkte die Arbeit von Arbeiterbünden und Gewerkschaften stark ein. Die Reichsregierung hatte damit versucht die deutsche Sozialdemokratie abzuschaffen. Am 30. September 1890 wurde dieses Gesetz außer Kraft gesetzt. Ohne nennenswerte Auswirkungen auf die wachsende Zahl der Anhänger der SPD - erst nach 1890 so genannt - gehabt zu haben. |
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