 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
19.1.1919: Frauenwahlrecht |
 |
Ab diesem Tag durften Frauen auf der Reichsebene ihr aktives und passives Wahlrecht nutzen. Es handelte sich um die Wahl zur Verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung, bei der die Sozialdemokraten mit 165 Mandaten stärkste Fraktion wurden. Das Wahlrecht war den Frauen zwei Monate zuvor in einer offiziellen Urkunde durch den Rat der Volksbeauftragten vom 12. November 1918 gesetzlich bestätigt worden. Schon 1873 forderte die Frauenrechtlerin Hedwig Dohm erstmals das Wahlrecht für Frauen. Die SPD nahm diese Forderung 1891 als erste Partei in ihr Programm auf. Vor allem der linke Flügel der Frauenbewegung, Clara Zetkin sei hier erwähnt, und auch die Sozialdemokraten wie August Bebel, trugen die Hauptlast im Kampf um das Wahlrecht der Frauen. |
 |
 |
|
|
 |
 |
|
 |
|
|
|
 |
|
 |
|