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21.12.1848: Nationalversammlung billigt Grundrechtskatalog |
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Als im Dezember 1848 die deutsche Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche tagte, verabschiedete sie für die geplante Reichsverfassung einen Katalog von Grundrechten. Demnach garantierte das Dokument die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Niederlassungsfreiheit, Presse- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Freiheit und Unverletzlichkeit der Person. Die Verfassung wurde schließlich im März 1849 verabschiedet. Sie trat jedoch nicht in Kraft, da der von der Paulskirchenversammlung zum Erbkaiser gewählte preußische König Friedrich Wilhelm IV. die Krone ablehnte. Damit war die deutsche Revolution von 1848 gescheitert. |
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