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30.10.1947: GATT-Abkommen unterzeichnet |
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Das "General Agreement on Tarifs and Trade" wurde unterzeichnet und sollte der Herabsetzung der Zolltarife, dem Abbau von Handelsschranken und der Beseitigung von Handelsdiskriminierungen dienen. Verhandlungen über Zollzugeständnisse wurden bilateral geführt, kamen aber auch den anderen Mitgliedsstaaten zugute. 1951 trat die Bundesrepublik Deutschland dem GATT bei. Die Sowjetunion und die mit ihr befreundeten Staaten traten nicht bei. Das Abkommen trat am 1. Januar 1948 in Kraft. Formal war es lediglich eine multilaterale Handelsvereinbarung, hatte jedoch den Rang einer autonomen internationalen Organisation gewonnen und gehörte zu den Sonderorganisationen der UN. 1995 ging das GATT in die Worl Trade Organisation (WTO) über. |
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