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11.10.1956: Verkehrssünder |
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Der Bundestag beschloss eine zentrale Kartei zur Erfassung von Verkehrssündern in Flensburg einzurichten. Eingeführt wurde die Kartei zwei Jahre danach. Und es sollte noch fast 20 Jahre nach dem Beschluss dauern, bis ein Punktesystem eingeführt wurde, das mit einem einheitlichen Maßnahmenkatalog die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen gewährleistet. Bepunktet werden alle im Verkehrszentralregister eingetragenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Für Ordnungswidrigkeiten werden ab einer Geldbuße von 40 Euro zwischen ein und vier Punkte eingetragen, für Straftaten fünf bis sieben Punkte. Sofern innerhalb von zwei Jahren ab Rechtskraft kein erneuter Verkehrsverstoß geahndet wird, erfolgt automatisch die Löschung der Punkte. Werden jedoch innerhalb der Zweijahresfrist wiederum Punkte eingetragen, so werden diese zu den bereits bestehenden addiert. Beim Erreichen von 18 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis. |
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www.kba.de/... |
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Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg, u.a. mit Informationen zum Punktesystem. |
(Deutsch, Englisch) |
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