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19.9.1941: Kennzeichnung durch "Judenstern" |
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Laut "Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden", die am 1. September 1941 erlassen wurde, mussten Angehörige der jüdischen Glaubensgemeinschaft, die das sechste Lebensjahr vollendet hatten, fortan einen "Judenstern" tragen. Dieser war sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks aufzunähen. Orden und andere Abzeichen durften nicht mehr getragen werden. Außerdem durften sie ihren Wohnort nur mit schriftlicher Erlaubnis der Ortspolizei verlassen. Ausgenommen blieben Angehörige der jüdischen Glaubensgemeinschaft, die in einer sogenannten Mischehe lebten. Die Angehörige der Berliner jüdischen Glaubensgemeinschaft mussten den sogenannten Davidstern bereits im Zwangsarbeitereinsatz von 1940 tragen. Diese Maßnahme des Berliner Arbeitsamtes wurde nach einer Intervention von jüdischer Seite aufgehoben. |
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