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15.9.1935: NSDAP verabschiedete Rassengesetze |
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In Nürnberg wurden im Rahmen des Parteitages der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (NSDAP) zwei Rassengesetze verabschiedet. Das so genannte "Blutschutzgesetz" verbot fortan Eheschließungen und außerehelichen Verkehr zwischen Bürgern "deutschen Blutes" und Juden. Diese Bestimmung wurde auch auf Eheschließungen zwischen Deutschen und den so genannten Zigeunern oder Schwarzen angewendet. Durch das "Reichsbürgergesetz" wurden alle deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens oder mit zwei Großeltern jüdischen Glaubens zu Menschen mit eingeschränkten Rechten. Die Gesetze bildeten die formale Grundlage für die Diskriminierung, Verfolgung, Vertreibung und Ermordung von sechs Millionen Juden während des nationalsozialistischen Regimes. |
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