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1.9.1969: Paragraf 175 reformiert |
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Mit dem Inkrafttreten der Reform des Paragrafen 175 Strafgesetzbuch war die Homosexualität unter Männern ab 21 Jahren in der Bundesrepublik nicht mehr strafbar. Nach wie vor wurde die "Unzucht" mit Jugendlichen unter 21 Jahren strafrechtlich verfolgt. 1871 im Reichsstrafgesetzbuch als "widernatürliche Unzucht" formuliert, war der Tatbestand der Homosexualität ab 1935 Grundlage zur Inhaftierung von 50.000 Schwulen und Lesben, 15.000 von ihnen starben in Konzentrationslagern. Der Paragraf 175 wurde nach 1945 unverändert aus den Gesetzbüchern der Nationalsozialisten übernommen. Von der Reform des Strafgesetzbuches im Jahr 1962 blieb er ausgenommen und wurde erst in der Fassung vom 10. März 1994 aufgehoben. |
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