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3.7.1957: Kartell-Gesetz verabschiedet
Am 3. Juli 1957 verabschiedete der Bundestag ein "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen", das Kartellgesetz, um die Ausweitung unternehmerischer Macht und Beherrschung einzelner Wirtschaftszweige durch Firmen-Zusammenschlüsse zu verhindern.
3.7.1933: Gleichschaltung des Rundfunks
Schnell hatte Propagandaminister Goebbels das Potenzial des jungen Mediums Rundfunk erkannt: "Der Rundfunk gehört uns, niemandem sonst. Und den Rundfunk werden wir in den Dienst unserer Idee stellen, und keine andere Idee soll hier zu Wort kommen."
Zitat des Tages
    
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Es ist besser, zitierbar zu sein als ehrbar.
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