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7.6.1986: Anti-Atomkraft-Bewegung |
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Um die 100.000 Menschen demonstrierten an diversen Orten Deutschlands gegen die elektrische Nutzung der Atomkraft. Die Proteste richteten sich hauptsächlich gegen die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf und gegen das Atomkraftwerk in Brokdorf. Dort wurden die zumeist friedlichen Demonstranten von der Polizei mit Wasserwerfern und Reizgas auseinandergetrieben. Schon in den Jahren zuvor hatte es vereinzelte Demonstrationen und Kundgebungen gegen Atomanlagen gegeben. Die erste größere Aktion fand 1975 statt, als in der südbadischen Gemeinde Wyhl ein Atomkraftwerk gebaut werden sollte. In den 1990er Jahren hatten die Castor-Transporte Atomkraftgegner wieder bundesweit mobilisiert. |
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7.6.1982: Aufwindenergie |
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In Manzanares, bei Madrid, wurde das weltweit erste Aufwindkraftwerk eingeweiht. Unter Beteiligung des Deutschen Forschungsministerium wurde das Projekt international finanziert. Mit einem Durchmesser von 10 Metern und einer Höhe von 200 Metern funktioniert das Kraftwerk in Manzanares wie eine große Kaminröhre, an dessen Fuß eine Turbine installiert ist, die durch die warme Luft in der Röhre angetrieben wird. Zuvor muss eine große kreisrunde Fläche von mehreren Quadratkilometern erhitzt werden, dessen warme Luft dann in den Turm des Kraftwerks geleitetet wird. Die Leistungskapazität des Aufwindkraftwerk in Manzanares liegt dabei zwischen 50 und 100 Kilowatt. |
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7.6.1979: Erste Europawahl |
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Bei den ersten allgemeinen und direkten Wahlen zum Europäischen Parlament erhielten die Sozialisten vor den Christdemokraten die meisten Stimmen. Zur Präsidentin wurde die frühere französische Gesundheitsministerin Simone Veil gewählt. Seit 1979 finden die Wahlen alle fünf Jahre statt. Das Generalsekretariat befindet sich in Luxemburg, während das Plenum entweder in Luxemburg, Brüssel oder Straßburg öffentlich tagt. Die Beschlüsse des Europäischen Parlaments, die den Gesetzgebungen nationaler Parlamente gleichen, werden in den Arbeiten von 17 Ausschüssen vorbereitet, deren Aufgaben durch die Konferenz des Präsidenten und den 14 Vizepräsidenten bestimmt wird. |
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7.6.1973: Reform des Sexualstrafrechts |
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Gegen das Votum der CDU/CSU-Opposition verabschiedete der Deutsche Bundestag eine liberalisierte Neufassung des Sexualstrafrechts. Die konkreten Neuerungen betrafen hauptsächlich Kuppelei und Homosexualität, die nur noch in bestimmten Fällen strafbar sind. Auch wurde festgelegt, dass die Verbreitung von Pornografie an Erwachsene erlaubt sei, die Verherrlichung von Gewalt jedoch strafbar. Der "Kuppelei-Paragraph" wurde abgeschafft und der "Homosexuellen-Paragraph" 175 abgeschwächt: Die Schutzaltersgrenze wurde auf 18 Jahre gesenkt. Der seit 1871 im RStGB bzw. StGB verankerte Paragraph 175 wurde erst 1994 vollständig abgeschafft. |
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